Die Bund-Länderarbeitsgruppe plant neu über die Zählung der Integrationsquote zu beraten. Insbesondere, dass die Verlängerung einer Beschäftigung beim selben Arbeitgeber, egal ob diese dann erneut befristet oder entfristet ist, als Integration zu zählen sei, wird kritisch gesehen. Bei der Umwandlung von einem geringfügigen in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis soll stattdessen die Integration als solche gezählt werden. Damit soll eine unterschiedliche Zählweise in den Jobcentern vermieden werden - und vor allem besser tatsächliche Integrationserfolge abgebildet werden. |