Das Bundeskabinett hat eine Erhöhung des Regelsatzes beschlossen. Am 01.01.2013 steigt der Regelsatz von 374 Euro auf 382 Euro im Monat.
Bei Kindern fällt die Erhöhung geringer aus: Kinder unter 6 Jahren erhalten dann 224 Euro und damit 5 Euro mehr. Der Betrag für 6 bis 13-Jährige steigt um vier Euro auf 255 Euro, für Jugendliche ab 14 werden die Leistungen um 2 Euro auf 289 Euro erhöht.