Das Portal
Dieses SGB II-Portal richtet sich an eine interessierte Fachöffentlichkeit: Wir wollen den Diskurs und den Austausch zwischen den Akteuren in der Praxis unterstützen (»Vernetzen«) sowie anderen Interessierten einen medial eher unüblichen Einblick gewähren (»Verstehen«).Wir wissen: "Hartz IV" ist ein strittiges Thema, irgendwo zwischen "deutsches Jobwunder" und "Verarmung per Gesetz" angesiedelt. Wir versuchen einen pragmatischen Blick darauf zu werfen und wollen vor allem Entscheidern und Umsetzern der SGB II – Praxis in den Jobcentern interessante Impulse geben (»Voranbringen«).
Das SGB II
Das Sozialgesetzbuch II regelt die Grundsicherung für Arbeitsuchende. Die Verantwortung der Umsetzung tragen rund 400 Jobcenter in Deutschland.Organisatorisch verbergen sich dahinter zwei Organisationsformen: Ein Bündnis aus der Agentur für Arbeit und der Kommune, die in einer gemeinsamen Einrichtung (gE) die SGB II-Leistungen gewähren und erbringen. Alternativ erfolgt die Umsetzung des SGB II eigenständig durch die kommunale Seite, die als zugelassener kommunaler Träger nach § 6c SGB II die gesetzliche Aufgabe übernommen hat.