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Das Portal

Dieses SGB II-Portal richtet sich an eine interessierte Fachöffentlichkeit: Wir wollen den Diskurs und den Austausch zwischen den Akteuren in der Praxis unterstützen (»Vernetzen«) sowie anderen Interessierten einen medial eher unüblichen Einblick gewähren (»Verstehen«).

Wir wissen: "Hartz IV" ist ein strittiges Thema, irgendwo zwischen "deutsches Jobwunder" und "Verarmung per Gesetz" angesiedelt. Wir versuchen einen pragmatischen Blick darauf zu werfen und wollen vor allem Entscheidern und Umsetzern der SGB II – Praxis in den Jobcentern interessante Impulse geben (»Voranbringen«).



Das SGB II

Das Sozialgesetzbuch II regelt die Grundsicherung für Arbeitsuchende. Die Verantwortung der Umsetzung tragen rund 400 Jobcenter in Deutschland.

Organisatorisch verbergen sich dahinter zwei Organisationsformen: Ein Bündnis aus der Agentur für Arbeit und der Kommune, die in einer gemeinsamen Einrichtung (gE) die SGB II-Leistungen gewähren und erbringen. Alternativ erfolgt die Umsetzung des SGB II eigenständig durch die kommunale Seite, die als zugelassener kommunaler Träger nach § 6c SGB II die gesetzliche Aufgabe übernommen hat.

 

Editorial

con sens carsten-kocialkowski
Carsten Kocialkowski

con_sens Bereichsleiter

Liebe Leserinnen und Leser,

warum finden viele Arbeitslose trotz guter Konjunktur keine Arbeit? Was kann ein Jobcenter tun, um sein Kerngeschäft Arbeitsvermittlung so erfolgreich wie möglich zu gestalten? Welche Rolle spielt der Kunde dabei? Und wie können Arbeitsuchende und Unternehmen besser zusammengebracht werden?

Diese und weitere Themen behandeln wir auf diesem Portal und hoffen, Ihnen interessante Einblicke und Anregungen zu geben.

Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim Lesen.

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