"Aus gegebenem Anlass – Kooperation Jugendämter | Jobcenter"
Hamburg im Juli 2017
Die Neuregelung des Unterhaltsvorschusses ist seit dem 01.07.2017 in Kraft. Ab sofort können Alleinerziehende von Geburt ihres Kindes an bis zu seiner Volljährigkeit den Unterhaltsvorschuss beantragen und beziehen. Eine Beschränkung zur Dauer oder Altersgruppe existiert nicht mehr. Der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss ab dem 12. Lebensjahr unterliegt jedoch Bedingungen. Dieser besteht u.a. nur, wenn das Kind keine SGB II-Leistungen bezieht oder durch den Unterhaltsvorschuss die Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II vermieden werden kann.Die Jobcenter werden die Zielgruppe der Alleinerziehenden nach § 12a SGB II daher auffordern, Unterhaltsvorschuss als vorrangige Leistungen zu beantragen. Eine eng abgestimmte Zusammenarbeit zwischen Jugendamt und Jobcenter ist daher erforderlich, um gerade Probleme für Alleinerziehende in der Übergangszeit zu vermeiden (z.B. zur Frage: Einstellung von SGB II-Leistungen vor Erhalt des Unterhaltsvorschuss oder Weiterzahlung von SGB-II-Leistungen und Geltendmachung eines Erstattungsanspruches nach § 104 SGB X)
Doch nicht nur im Rahmen der gesetzlichen Neuregelung zeigt sich das Erfordernis einer eng abgestimmten Zusammenarbeit zwischen beiden Akteuren. Über die Abstimmung zum Umgang mit vorrangigen Leistungen hinaus kann die Kooperation den Trägern der Jugendhilfe und Grundsicherung für Arbeitsuchende viele weitere Vorteile bieten, z.B.:
Umsetzung von ganzheitlichen Strategien und Handlungsansätzen zur Zielerreichung und Auftragserfüllung in beiden Rechtsgebieten
Abstimmung und Verzahnung von Projekten für Jugendliche
Stärkere Bekanntmachung und gezielterer Einsatz von Leistungen zum Bildungs- und Teilhabepaket
Gegenseitiger Informationsaustausch (bei Einverständnis der Kunden / Klienten) z.B.:
- Verdacht auf Kindeswohlgefährdung
- Integration von Jugendlichen in Ausbildung und Beruf
- Drohende Stromsperre in Familien mit Kleinkindern
- Drohender Ausbildungsabbruch
Entwicklung gemeinsamer Handlungsstrategien (bei Einverständnis der Kunden / Klienten) z.B.:
- durch gemeinsame Fallkonferenzen
- durch Austausch über die jeweiligen Leistungen
- durch Abstimmung zu konkreten Sachverhalten, z.B. bei der Auszugsentscheidung für unter 25-Jährige
Wir wollen Sie dabei unterstützen, die Kooperation und Zusammenarbeit vor Ort zu intensivieren und die sich daraus ergebenden Potentiale voll auszuschöpfen. Dabei wissen wir, dass der Weg zu einer eng abgestimmten Zusammenarbeit kein Selbstläufer ist. Aus den gesetzlichen Aufgaben von Jugendamt und Jobcenter kann sich ein vermeintlicher Zielkonflikt ergeben: Eine dem Kindeswohl förderliche Eltern-Kind-Beziehung versus der vorrangigen Zielsetzung der JC zur Integration der Eltern in Arbeit.
Die Lösung: Miteinander reden!
Dabei sprechen wir von con_sens die Sprache beider Akteure. Da der vermeintliche Zielkonflikt die Grundsatzüberzeugungen der handelnden Personen und die Interpretation ihres gesetzlichen Auftrages berührt, ist das gegenseitige Kennenlernen und Verstehen unerlässlich – als Ausgangspunkt für eine weitergehende Zusammenarbeit, Verabredung von Spielregeln bis hin ggf. zur Entwicklung aufeinander abgestimmter Strategien. In gemeinsamen Gesprächsformaten kann dieser Austausch angestoßen und gefördert werden. Damit im Ergebnis beide Träger an einem Strang ziehen.
Unser Angebot – eine Auswahl:
- Unterstützung zur gemeinsamen Strategieentwicklung
- Unterstützung bei der Konzeptionsentwicklung
- Unterstützung bei der Entwicklung integrierter Planungsansätze
- Unterstützung bei der Entwicklung gemeinsamer Ziele und Leitlinien
- Unterstützung bei der Gestaltung schlanker und effizienter Schnittstellenprozesse
- Moderation von Workshops für den operativen wie strategischen Erfahrungsaustausch
- Inputs zu Best Practice – wie machen´s andere?
Sprechen Sie uns gerne an!
Herzlichst
Kristina König Freudenreich Geschäftsbereichsleitung Jugendhilfe | Bildung Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
Carsten Kocialkowski Geschäftsbereichsleitung Arbeit | Beschäftigung Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |