fotolia 25992432 kehrerFast drei Millionen Menschen im erwerbsfähigen Alter befinden sich länger als mindestens zwei Jahre im SGB II. Viele Praktiker in allen Jobcenter der Republik beschreiben einen erheblichen Anteil „ihrer" Leistungsempfänger als dauerhaft nicht auf den ersten Arbeitsmarkt vermittelbar. Die Erfordernisse einer dem globalen Wettbewerb ausgesetzten Wirtschaft an Qualifikation, Leistungsfähigkeit und Durchhaltevermögen potenzieller Bewerber scheinen die Langzeitbezieher häufig nicht mehr erfüllen zu können.

Angesichts dieser deprimierenden Ausgangslage spricht Vieles dafür, Arbeitsplätze außerhalb des regulären Arbeitsmarktes für diese Menschen zu schaffen. Von der Strukturierung des Tagesablaufs über die Schaffung sozialer Kontakte bis hin zur Stabilisierung der Gesundheit – alles dies wird durch regelmäßige Erwerbsarbeit gefördert. Wer eine solche nicht hat, verliert Vieles davon und gerät möglicherweise in eine sich abwärts bewegende Teufelsspirale. Insofern sind öffentlich subventionierte Arbeitsplätze besser als Menschen dauerhaft in jener Situation zu belassen. Und wenn es die Wirtschaft auf Grund der globalen (betriebswirtschaftlichen) Zwänge nicht schaffen kann, leistungsgerechte Arbeitsplätze für Langzeitarbeitslose und Geringqualifizierte zu schaffen, dann ist es ein Gebot der Humanität, Ersatzangebote zu schaffen. Zudem gilt auch noch das Argument, dass – bei entsprechender Ausgestaltung der Beschäftigung – die geförderten Menschen ihre Beschäftigungsfähigkeit und ihr Qualifikationsniveau halten oder sogar verbessern. Damit wird die Tür zu einer regulären Beschäftigung offen gehalten.

Auch aus systemischer Perspektive kann eine umfangreich ausgebaute öffentlich geförderte Beschäftigung Nutzen stiften. So werden erstens sinnvolle Angebote geschaffen, die ansonsten nicht vorhanden wären und vielen Bürgern zugutekommen. Zweitens könnten soziale Brennpunktquartiere, die besonders stark von verfestigter Arbeitslosigkeit betroffen sind, dadurch entlastet werden – die öffentlich geförderte Beschäftigung ist so gesehen ein Beitrag zum örtlichen sozialen Frieden.

Gegen eine öffentlich geförderte Beschäftigung wird u.a. das ordnungspolitische Argument der Marktverzerrung ins Feld geführt. Demnach verdrängt subventionierte Beschäftigung bestehende reguläre Arbeitsplätze oder verhindert die Entstehung neuer Jobs. Aus diesen Gründen hat der Gesetzgeber für diese Beschäftigungsstellen u.a. die Erfüllung der Kriterien „Zusätzlichkeit" und „Wettbewerbsneutralität" gefordert. Diese Kriterien sind streng genommen kaum erfüllbar, pflichtbewusste Prüfer können fast jede öffentlich geförderte Beschäftigung für gesetzeswidrig erklären und müssten es sogar. Bereits Sell hat die „Zusätzlichkeitsillusion" der ögB überzeugend dargestellt1. Das Kriterium „Wettbewerbsneutralität" ist angesichts des europäischen Binnenmarktes und eines erheblichen Einkommensgefälle ebenfalls nicht einzuhalten. Ganz davon abgesehen, dass sich auch innerhalb Deutschlands für viele „wettbewerbsneutrale" Arbeiten Anbieter finden würden – so gibt es z.B. selbständige Märchenerzähler/innen, die sicherlich mit Vorle-sestunden in Altenheimen für wenig Lohn ihr kleines Einkommen aufstocken würden.

Welche absurden Folgen die Forderung nach „Wettbewerbsneutralität" haben kann, zeigt ein aktuelles Beispiel aus Bremen. Dort sollen in Zukunft die Stadtteilcafés nur noch Kunden bedienen, die sozial benachteiligt sind. Denkt man dies zu Ende, müssten die Besucher des Cafés ihre Bedürftigkeit beim Eintritt nachweisen - und das Café mutierte von einer Lebenslagen übergreifenden Begegnungsstätte zu einem Bedürftigkeitsgetto.

Noch deutlich negativer sind die Folgen dieser Schutzkriterien aber für die Ausgestaltung der Beschäftigungsmöglichkeiten. Um den Kriterien ansatzweise Genüge zu leisten, sind die Jobs so „marktfern" wie möglich, sodass sie kaum oder gar keine Berührungspunkte mit den Anforderungen des ersten Arbeitsmarktes haben. Im besten Fall gleichen sie dann dem Graben und Zuschaufeln von Löchern. Damit bleibt bezüglich des Erhalts und der Förderung von Qualifikationen die Tür zum regulären Arbeitsmarkt geschlossen.

Das alles ist bekannt und wird seit Jahren diskutiert – die daraus zu ziehende Schlussfolgerungen sind m.E. folgende:

  1. Es gibt keine zusätzliche, wettbewerbsneutrale öffentlich geförderte Beschäftigung (Ausnahme: komplett sinnfreie Beschäftigung wie Löcher graben und wieder zuschaufeln).
  2. Wenn diese Kriterien nicht erfüllt werden können, sollten sie auch nicht zur Anwendung kommen.
  3. Es ist eine politische Entscheidung, ob und in welchem Umfang Beschäftigung öffentlich gefördert wird.
  4. Wenn der Bund diese Förderung gesetzlich erlaubt, dann ist die konkrete Ausgestaltung Aufgabe der Akteure vor Ort. Die vorhandenen Gremienstrukturen, in denen unter Einbezug der Wirtschaftsverbände über Umfang und Einsatzgebiete entscheiden, haben sich bewährt. Wenn dort keine Einwände erhoben werden (wie z.B. in Bremen niemand gegen die Stadtteilcafés geklagt hat), dann dürfen diese Stellen auch bestehen bleiben.

Insofern sind die ordnungspolitischen Nachteile durch den Einsatz entsprechender Entschei-dungs- und Beteiligungsverfahren zu vernachlässigen. Dieser wirkungsvolle Schutzmechanismus sollte durch gesetzliche Höchstgrenzen (ob nun in der Gesamtsumme der Ausgaben wie aktuell oder auch durch Begrenzungen pro Betrieb) ergänzt werden.

Auch der sonst so häufig genannte Einwand der Lock-in-Effekte kann nicht wirklich überzeugen. Unbestritten geht das Suchverhalten deutlich zurück und es treten Gewöhnungseffekte ein – all das ist nachgewiesen. Aber dies hängt vor allem mit der Ausgestaltung der Jobs und der Rahmenbedingungen ab. Wer hindert das Jobcenter oder beauftragte Dritte, hier durch geeignete Maßnahmen gegenzusteuern (z.B. durch die Ergänzung eines 30 Stunden Jobs mit einer zehnstündigen Werkakademie)? Ohnehin kommt es letztlich auf die Ausgestaltung der Angebote an (und dann vor allem auf die Motivation und Qualifikation der durchführenden Personen). Immer nur punktuell auf eine mögliche Form des Angebots zu schauen, verhindert kreative, maßgeschneiderte Lösungen. Es ist nicht einsichtig, warum Beschäftigung, Qualifizierung und Arbeitssuche ein und derselben Person – in Inhalt und Mengenverteilung individuell angepasst – nicht parallel ablaufen können. Z.B. zwei Tage, Beschäftigung, ein Tag Qualifizierung und zwei Tage Werkakademie + individueller Arbeitsplatzsuche.

Und damit komme ich zum aus meiner Sicht schwerwiegendsten Nachteil einer öffentlichen geförderten Beschäftigung im klassischen, ausschließlichen Sinn: So lange Personen nur mit einer Maßnahme des zweiten (dritten, sozialen) Arbeitsmarktes gefördert werden, so lange erleben sie diese Tätigkeit zumeist als exklusiv im negativen Sinn. Jeder weiß und merkt es auch an den Rahmenbedingungen, dass es sich nicht um „richtige" Arbeit handelt – zweiter Arbeitsmarkt heißt eben auch Arbeit zweiter Klasse. Daher hat eine solche Beschäftigung auch immer etwas Ausgrenzendes und Stigmatisierendes. Wie muss es auf eine Person wirken, wenn sie Beschäftigung erhält, die ausdrücklich für Menschen geschaffen wurde, die „keine Chance" mehr haben? Was sagt man der Person damit und was sagt das über die Beschäftigung aus? Ich fürchte, wenig Aufbauendes!

Um Missverständnissen vorzubeugen: Ich bin nicht gegen eine öffentlich geförderte Beschäfti-gung. Ich halte sie im Gegenteil für einen notwendigen Bestandteil kluger Integrationspolitik, wenn sie denn in Lage ist, das Stigma zweitklassiger Arbeit abzulegen. Das gelingt nur, wenn

  1. Die Beschäftigung in Betrieben des ersten (und einzigen) Arbeitsmarktes angeboten wird. Nur das bewirkt Inklusion. Dann sind Obergrenzen für die Anteile der geförderten Beschäftigung pro Betrieb notwendig
  2. Die Beschäftigung mit Qualifikation und Werkakademien verbunden wird - und zwar nicht sukzessiv, sondern synchron. Alles andere wäre lebensfremd und führt in bürokratisch gesteuerten Prozessen zu großen, demotivierenden Unterbrechungen zwischen den einzelnen Stufen.

Um das zu ermöglichen, ist zunächst der Gesetzgeber gefragt. Er muss auf Grundlage einer konsequenten wirkungsorientierten Steuerung den Jobcentern umfassende Freiräume in der Ausgestaltung der örtlichen Arbeitsmarktpolitik eröffnen. Trotz unbestrittener Fortschritte durch die letzte Reform der Instrumente sind diese vielfach immer noch zu unflexibel. Innovationen entstehen nicht innerhalb engmaschiger Regulierungen, sondern dort, wo Experimente nicht sanktioniert werden. Es gilt vor allem, die Grenzen zwischen den verschiedenen Instrumenten vollständig zu öffnen, sodass der für eine erfolgversprechende Integrationsarbeit notwendige individuelle Instrumentenzuschnitt möglich wird. Die Angst der Ministerialbürokratie vor einem Kontrollverlust ist angesichts der analogen wie digitalen Monitoringmöglichkeiten unbegründet.

Gefragt sind dann alle anderen, die im Integrationsgeschäft tätig sind. Ihre Kreativität, ihr Mut und ihre Überzeugungskraft werden benötigt, um Innovationen zu entwickeln, Unternehmen zu gewinnen und gemeinsam mit den arbeitslosen Menschen die Aufgaben anzugehen.

ja


1 Sell, Stefan: Die öffentlich geförderte Beschäftigung vom Kopf auf die Füße stellen. Ein Vorschlag für die pragmatische Neuordnung eines wichtigen Teilbereichs der Arbeitsmarktpolitik, Remagener Beiträge zur aktuellen Sozialpolitik 10-2010, Remagen, November 2010
 

Editorial

con sens carsten-kocialkowski
Carsten Kocialkowski

con_sens Bereichsleiter

Liebe Leserinnen und Leser,

warum finden viele Arbeitslose trotz guter Konjunktur keine Arbeit? Was kann ein Jobcenter tun, um sein Kerngeschäft Arbeitsvermittlung so erfolgreich wie möglich zu gestalten? Welche Rolle spielt der Kunde dabei? Und wie können Arbeitsuchende und Unternehmen besser zusammengebracht werden?

Diese und weitere Themen behandeln wir auf diesem Portal und hoffen, Ihnen interessante Einblicke und Anregungen zu geben.

Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim Lesen.

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